Barrierefreiheitserklärung
Sie suchen nach unserer Barrierefreiheitserklärung? Wir sind keine öffentliche Einrichtung bzw. Stelle und fallen auch 2025 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in die Ausnahmeregel für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter). Somit müssen wir auch keine Barrierefreiheitserklärung anbieten. In Ihren Fall kann das anders sein, wenn Sie z. B. eine öffentliche Stelle sind. Dann ist eine Barrierefreiheitserklärung für Sie verpflichtend (nach §12b des BGG). Wir können bei der Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung helfen.
Zum Inhalt einer Barrierefreiheitserklärung gibt einige Dinge zu beachten (u. a. Durchführungsbeschluss EU 2018/1523):
- muss von jeder Seite der Webseite erreichbar sein
- muss mind. 1x pro Jahr aktualisiert werden
- Benennung der Teile des Inhalts, welche noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind (mit Begründung)
- ein Feedback-Mechanismus muss vorhanden sein
- ein Hinweis auf die Landesdurchsetzungsstelle muss vorhanden sein
Zusammen können wir eine saubere Barrierefreiheitserklärung zusammenstellen.